Für den hygiene- & brandschutztechnisch sicheren Betrieb von Lüftungsanlagen
Der Stand
der Technik legt einen Mindeststandard in Bezug auf die Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweisen bestimmter technischer Gewerke fest. Die
Einhaltung bzw. Befolgung des richtigen Standes der Technik (Anwendungsgebiet
beachten!), gewährleistet für den Anlagenbetreiber Rechtssicherheit im Streit-
bzw. Schadensfall.
Nachstehend finden Sie einen Auszug aus den am häufigsten angewendeten technischen Standards, welche für die Bewertung der hygiene- und/oder brandschutztechnischen Betriebssicherheit von Lüftungsanlagen herangezogen werden. Natürlich wenden wir je nach Anwendungsgebiet auch andere technische Regelwerke an, jedoch kann der Großteil der in Arbeitsstätten betriebenen Lüftungsanlagen mit folgenden Ständen der Technik bewertet werden.
Staubbelastung in Lüftungsanlagen (VDI 6022)
Besenreinheit:
Sauberkeitsgrad einer Oberfläche, die aussieht wie nach einer Reinigung
mit einem weichen Besen, der keine Kehrspuren hinterlässt und die
sicht- und spürbar sauber und trocken erscheint.
Damit keine Gesundheitsgefährdung der Raumnutzer vom
Betrieb der Lüftungsanlage ausgeht, wird nach aktuell anerkanntem Stand der
Technik (VDI 6022 Blatt 1) im Bereich der Zuluft der Zustand „besenrein“
gefordert. Ist dieser nicht gegeben, so ist von einer potentiellen
Gesundheitsgefährdung der Raumnutzer auszugehen.
Brandschutz & erhebliche Brandlasten
Unter Brandschutz versteht man die Vermeidung von
potentiellen Brandherden. Die Anhäufung von Verunreinigungen in Luftleitungen
ist als potentielle Brandlast anzusehen. Besonders sogenannte „Verpelzungen“
(mehrere übereinanderliegende Staubschichten) sind als akute Brandlast zu
bewerten.
Ölige, fettige Ablagerungen zählen ebenfalls zu den Brandlasten,
benötigen aber neben einer Zündquelle auch eine entsprechende
Umgebungstemperatur, um sich zu entzünden.
Mikrobiologische Belastung in Lüftungsanlagen (Abklatschtest & Luftkeimmessung)
Soll der mikrobiologische Zustand von Oberflächen
in Lüftungsanlagen bestimmt werden, so ist ein Abklatschtest gem. VDI 6022
durchzuführen.
Dies bedeutet, dass mit zwei verschiedenen Nährmedien (für
Bakterien und Schimmelpilze/Hefen) Proben gezogen werden.
Die höchstzulässigen
Konzentrationen werden in Tabelle 10 in der Richtlinie VDI 6022 Blatt 1
angegeben. Ab einer Gesamtsumme von 100 KBE ist der entsprechende Bereich
unverzüglich zu Reinigen und ggf. zu desinfizieren.
Im Rahmen einer Hygieneinspektion gem. VD 6022 ist eine Luftkeimmessung zwingend erforderlich.
Filtertechnik (Taschenfilter)
Seit Mai 2018 hat die neue Filternorm
ISO 16890 die EN 779 ersetzt. Taschenfilter, welche ausschließlich die
alte Bezeichnung tragen (G4, M5, F7 etc.) sind nicht mehr zulässig und
dürfen auch nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die alten
Bezeichnungen sind nur noch in Verbindung mit den gem. ISO 16890
definierten Filterklassen zulässig. Entnehmen Sie nachstehend die
aktuellen Nachfolgebezeichnungen:
G2 → ISO coarse ≥ 30 %
G3 → ISO coarse ≥ 45 %
G4 → ISO coarse ≥ 60 %
M5 → ISO ePM10 ≥ 50 %
M6 → ISO ePM2,5 ≥ 50 %
F7 → ISO ePM1 ≥ 50 %
F8 → ISO ePM1 ≥ 70 %
F9 → ISO ePM1 ≥ 80 %Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zum Thema Reinigung & Instandhaltung von Lüftungsanlagen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.