Normkonform und rechtssicher
Eine
der wichtigsten Eigenschaften der Raumlufttechnik, ist die
Schutzfunktion für Mensch und Gebäude im Falle eines Brandes. Die selten
aber in regelmäßigen Abständen vorkommenden Brände in Gebäuden mit
raumlufttechnischen Anlagen verursachen immense Schäden und kosten auch
Menschenleben. Weitere Argumentation ist nicht notwendig, um die
Sinnhaftigkeit von vorgeschriebenen Prüfungen der Brandschutzklappen
sowie Brandrauchklappen zu erläutern.
Im Ihrem Eigeninteresse
Die
unsachgemäße Prüfung aufgrund einer kosten- und zeitsparenden
Arbeitsweise wird sowohl von Richtern und Sachverständigen, als auch von
Versicherungen nicht anerkannt.
Der Versicherungsschutz ist dadurch
nicht mehr gegeben und es tritt eine persönliche Haftung in Kraft. Nicht
ordnungsgemäß durchgeführte Prüfungen sind in 99% der Fälle aufgrund
des weit unterdurchschnittlichen Marktpreises und der mangelhaften
Dokumentation sehr leicht auszumachen.
Kontrollorgane,
Behörden, Auftraggeber oder Vorgesetzte erkennen unter Umständen
qualitativ minderwertige Dienstleistungen diesbezüglich nicht immer.
Kommt es jedoch zum Ernstfall,
muss man sich den Folgen des unzulässigen Handelns stellen und die
Konsequenzen tragen.
Aus diesem Grund legen wir jedem Betreiber von
Brandschutz- und Brandrauchklappen dringend nahe, nicht in diesem
Bereich
zu sparen und eine normkonforme Prüfung gewissenhaft durchzuführen.
Leistungsumfang
Visuelle Kontrolle
- Übereinstimmung mit den letztgültigen Bestandsplänen
- Feststellung von relevanten baulichen Veränderungen oder Anlagenänderungen
- Brandschutzklappenausführung gemäß Prüfbericht (K90) oder Klassifizierungsbericht / Leistungserklärung (EI90)
- Einbau gemäß ÖNORM H 6031 und Herstellerangaben
- Abschluss zwischen BSK und Baukörper (z.B. Weichschott, Mörtelschott etc.)
- Klassifizierung "K90" oder "EI90"
- ÜA-Kennzeichnung (K90 : ab 1.1.2004) oder CE-Kennzeichnung (EI90 : ab 1.9.2012)
- Angabe des Herstellers (Aufkleber, Typenschild etc.)
- Korrosion / Verschmutzung (außen und innen)
- Zustand des Klappenblattes und der Dichtungen (z. B. intumeszierende Dichtung) prüfen (innen)
- Klappenidentifikation innerhalb der Anlage (z.B. Bezeichnungsschilder)
- Endschalter (mech. BSK)
- Motor / Antrieb und Anschlüsse
- Klemmkasten und Verkabelung (im Bereich der BSK)
Funktionelle Kontrolle
- mindestens dreimaliges Schließen der Klappe (in Anwesenheit vor Ort)
- einwandfreies / leichtgängiges Öffnen und Schließen des Verschlusselementes (vis./akust. Beurteilung)
- Elektrische Fernauslösung und Öffnen der Klappe über die zentrale Brandmeldeanlage
- Kontrolle der optischen Anzeige „geschlossen“ und „offen“ - an der BSK; Überprüfung der Meldung der Endschalter und sämtlicher Kontrollanzeigen
- Überprüfung der Haltefunktion in der Sicherheitsstellung bzw. Fixierung des Verschlusses nach Erreichen der Sicherheitsstellung