Der Beleg für die
hygiene- & brandschutztechnische
Betriebssicherheit Ihrer Lüftungsanlage
Protokoll & Gutachten
So wird der
Zustand Ihrer Lüftungsanlage rechtssicher dokumentiert und belegt! Erfüllen Sie
die gesetzlichen Mindestanforderungen in Bezug auf die Instandhaltung von
Lüftungsanlagen (in Arbeitsstätten).
Sichern Sie sich
durch unsere korrekten Dienstleistungen Rechtssicherheit für den
Ernstfall. Zertifikate und Scheindokumente ausstellen kann jeder – bei uns
erhalten Sie gewissenhafte Protokolle und Gutachten gem. dem Stand der Technik.
Gesetzliche Bestimmungen
Betreiber von Lüftungsanlagen (in Arbeitsstätten) sind
dazu verpflichtet, 1x jährlich den Beleg über die Betriebssicherheit von
Lüftungsanlagen zu erbringen.
Dieser Beleg muss unter Anwendung des Standes der
Technik erfolgen. Mit anderen Worten: die Bewertung des Anlagenzustandes muss
unter Anwendung von anerkannten technischen Standards (Normen / Richtlinien)
erfolgen.
Haftpflichtversicherung
Der
Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung entfällt, wenn "die
Wahl einer kosten- und zeitsparenden Arbeitsweise" nachgewiesen wird. Damit ist nicht gemeint, dass man keine
wirtschaftlich günstigen Entscheidungen treffen darf, sondern, dass sogenannte
"Papiertiger" im Ernstfall wertlos sind.
"Unter einem Papiertiger versteht man ein
Schriftstück, welches bei genauer Betrachtung in Wahrheit keine Bedeutung oder
Macht hat ... " (Wikipedia)
Technischer Standard = Rechtssicherheit
Mit einer gewissenhaften Inspektion gem. dem Stand der
Technik, einer entsprechend detaillierten Protokollierung der Inspektion sowie
einem hygiene- & brandschutztechnischen Gutachten sind Sie auf der
sicheren Seite.
Im Streit- oder Schadensfall gewährleistet diese Form der
Instandhaltung die Rechtssicherheit für Sie persönlich und/oder für Ihr
Unternehmen.
Zusammenfassung: Gesetzeskonformer Zustand der Lüftungstechnik
- Eine Lüftungsanlage weist den gesetzeskonformen Zustand auf, wenn sämtliche, die Lüftungsanlage betreffenden Gesetze bzw. Verordnungen mit gesetzlichem Charakter, erfüllt werden.
- Der § 13 AStV verpflichtet Anlagenbetreiber dazu, Lüftungsanlagen (also Zentralgerät UND Luftleitungen) einmal jährlich auf die Einhaltung des Standes der Technik zu prüfen. Werden im Zuge der § 13 AStV Prüfung sicherheitsrelevante Abweichungen vom Stand der Technik festgestellt, sind diese zu beheben.
- In der Praxis bedeutet das, dass Instandhaltungsmaßnahmen (Inspektion, Wartung, Service, Reinigung, Regulierung etc.) dem Zweck dienen, den Stand der Technik herzustellen bzw. zu erhalten, um den gesetzlichen Bestimmungen Folge zu leisten.
- Zu beachten gilt es, dass man nur der gesamten Lüftungsanlage und nicht einzelnen Abschnitten, Elementen oder Baugruppen den gesetzeskonformen Zustand bescheinigen sollte.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zum Thema Reinigung & Instandhaltung von Lüftungsanlagen zur Verfügung und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.