Leistung (auf)zeigen!


Durch unseren fachübergreifenden Zugang zum Thema "Raumlufttechnik" wissen wir, welche Werte wir für unsere Kunden erheben müssen, damit eine Optimierung erzielt werden kann. Die gemessenen Werte dienen in erster Linie als Beleg für einen ausreichenden Luftwechsel und der Feststellung hygienischer Bedingungen. Dabei ist der Hygieneaspekt nicht ausschließlich vom mikrobiologischen Standpunkt aus zu betrachten.

Hygiene wird (vor allem seit Corona) fast ausschließlich mit Mikroorganismen und Viren in Verbindung gebracht. Dabei umfasst "Hygiene" die Gesamtheit aller Maßnahmen, welche zur Vermeidung von Krankheiten beitragen. Folglich betrachten wir auch Faktoren wie Luftzug, Geräuschpegel, Feinstaub, Luftmengen uvm. als wichtige Aspekte einer hygienischen Umgebung.

Ein adäquates Raumklima wird nicht zuletzt im § 22 des Arbeitnehmerinnenschutzgesetzes (ASchG) verlangt. Zwar wird nicht näher darauf eingegangen, was mit "gesundheitlich zuträgliche Atemluft" gemeint ist, doch für uns als Experten ist diese Aufforderung unmissverständlich: der Stand der Technik in Bezug auf Lufthygiene ist kompromisslos einzuhalten.



§ 22 ASchG


In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsvorgänge und der körperlichen Belastung der Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein und müssen raumklimatische Verhältnisse herrschen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind.




Wer viel misst, misst viel Mist


Hochpreisiges Messequipment, perfekte Marketingmaßnahmen, sauberes Arbeitsgewand und neue Firmenautos. Eine Fachfirma wie sie im Bilderbuch steht.

Doch welche Leistungen werden eigentlich erbracht? Meistens die, die auf dem Lieferschein vermerkt sind – und der ausführende Techniker führt aus, was ihm aufgetragen wurde. Die Sinnhaftigkeit der durchgeführten Messdienstleistungen wird oftmals nicht hinterfragt.


Volumenstromhaube
Nur durch eine ausführliche Beratung und in enger Abstimmung mit dem Anlagenbetreiber kommt zum Vorschein, wie der eigentliche Bedarf gegliedert ist. Wir sehen eine Lüftungsanlage aus Sicht des Anlagenbetreibers und verstehen es, die Anforderungen im Gesamtkontext der Instandhaltungspflichten für das gesamte Gebäude zu interpretieren. Unser ganzheitlicher Zugang zum Thema "Raumlufttechnik" bildet die Grundlage für nachvollziehbare und sinnvolle professionelle Leistungen.




Was ist gesunde Raumluftqualität?



Wenn der Gesetzgeber von "gesundheitlich zuträglicher Atemluft" spricht, wenn im Radio der Hinweis ertönt "ausreichend lüften" oder wenn die Rede von "hygienischer Raumluft" ist, fühlen sich viele "Experten" berechtigt, diesen Begriffen eine freie Interpretation zuzuordnen. In Tat und Wahrheit sind die Parameter für eine gesundheitlich zuträgliche Raumluftqualität für die meisten Faktoren in den anerkannten Regeln der Technik fest verankert. Dies bedeutet, dass man diese Parameter auch messen kann – und genau das machen wir für unsere Kunden – Luftgütemessung nach den Regeln der Technik.

Sie benötigen weitere Informationen?

Wir beraten Sie gerne! Nehmen Sie mittels nachstehendem Kontaktformular, via Mail oder per Telefon Kontakt zu uns auf.


Tel.: +43 732 210 340

Mail: info@normluft.at

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