Allgemeine
und ergänzend
allgemeine Bedingungen für die
Haftpflichtversicherung
Wenn ein Schaden durch eine Lüftungsanlage verursacht
oder begünstigt wird, entfällt entsprechend den Anführungen in den „allgemeinen
und ergänzend allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung“, der
Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung, wenn festgestellt wird:
- Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise (Stichwort „Papiertiger“)
- Eine Zuwiderhandlung gegen Vorschriften (z.B. § 13 AStV)
Entnehmen
Sie nachstehend den genauen Wortlaut der Bestimmungen der
"allgemeinen
und ergänzend allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung"
2. Die
Versicherung erstreckt sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen der
Personen, die den Schaden, für den sie von einem Dritten verantwortlich gemacht
werden, rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt haben. Dem Vorsatz wird
gleichgehalten
2.1. eine Handlung oder Unterlassung, bei welcher der Schadenseintritt mit
Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste, jedoch in Kauf genommen wurde (z.B.
im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden Arbeitsweise)
Abschnitt A "Allgemeine Regelungen für alle
Betriebsrisiken":
3. Bewusstes
Zuwiderhandeln gegen Vorschriften
Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung
frei, wenn der Versicherungsfall grobfahrlässig herbeigeführt wurde und bewusst
- insbesondere im Hinblick auf die Wahl einer kosten- oder zeitsparenden
Arbeitsweise - den für den versicherten Betrieb oder Beruf geltenden Gesetzen,
Verordnungen oder behördlichen Vorschriften zuwidergehandelt wurde.
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